Vor allem im produzierenden Gewerbe, im Handwerk, im Bauwesen und in Handel und Logistik ist nur ein kleinerer Teil der Arbeitsplätze als Büroarbeitsplatz eingerichtet. Je nachdem, welche Sehaufgaben vorliegen, gelten daher andere, teils weitergehende Bestimmungen als für die Büroarbeit. Das ist ein Grund, warum Werkshallen und Werkstätten häufig als sehr hell empfunden werden. Ein weiterer ist die Arbeitssicherheit: Dort, wo Werkzeuge, Maschinen und Fahrgeräte eingesetzt werden, ist auch das Unfallrisiko höher.

Die allgemeinen Regeln für die Beleuchtung am Arbeitsplatz sind für alle Arbeitsstätten gleich: Tageslicht hat Vorrang vor Kunstlicht, aber Kunstlicht ist trotzdem unverzichtbar. Wie bei Büroräumen gilt auch hier: „ausreichend“ Tageslicht heißt, dass über Fenster mindestens zwei Prozent des natürlichen Lichtangebots den Innenraum erreichen, über Lichtkuppeln an der Decke sind es vier Prozent. Grundlage der Angabe ist ein bedeckter, aber immer noch heller Himmel. In Hallen fällt meist mehr Licht über die Decke ein als in Büros – nicht nur über Lichtkuppeln, sondern auch zum Beispiel über Shed-Dächer mit Fensterreihen.

Es kommt auf die Sehaufgaben bei der Fertigung an

Natürlich ist für sichere Arbeitsabläufe gut geregeltes Kunstlicht wichtig. Bezogen auf stationäre Arbeitsplätze in der Fertigung sind die Ansprüche an die Beleuchtungsstärke oft höher als in Büros. Während dort 500 Lux auf Schreibtischen der allgemeine Standard sind, richtet sich die Mindestbeleuchtungsstärke bei Produktion und Montage nach der Art der Arbeit.

500 Lux reichen demnach für „mittelfeine Montagearbeiten“ aus, zum Beispiel den Bau von Haushaltsgeräten oder die Holzbearbeitung. Bei „groben Montagearbeiten“ wie dem Zusammenbau von Paletten oder der Montage von Stahlträgern reichen 200 bis 300 Lux. Bei „feinen Montagearbeiten“ wie dem Löten oder der Elektronikmontage sollten es mehr als 500 Lux sein, ideal sind 750 Lux. Und bei „sehr feinen Montagearbeiten“ sind 750 Lux das Minimum – auch 1.000 Lux oder mehr können notwendig werden. Beispiele hierfür sind die Herstellung von Uhren, Schmuck oder medizinischen Geräten. Manche Aufgaben der Produktprüfung und der Qualitätskontrolle erfordern ebenfalls hohe Werte.

Geringere Mindestwerte für gefahrenarme Bereiche und Außenarbeiten

Dagegen reichen in Lagerräumen 200 Lux, wenn Leseaufgaben dazugehören. Ähnlich sieht es in Bädern, WCs, Wasch- und Umkleideräumen aus. Treppen und Aufzüge brauchen nur 100 Lux, Flure ohne Fahrzeugverkehr sogar nur 50 Lux. Viele Tätigkeiten werden im Freien ausgeführt: hier gelten mindestens 200 Lux für Baustellen mit Montage, 150 Lux für Gleise und Laderampen, 100 Lux für Tankstellen, 50 Lux für Erdarbeiten und sogar nur 5 Lux für Fußwege.

Wichtig für die Sicherheit sind allerdings noch weitere Faktoren:

  • Kontrast: Bei geringem Kontrast (zum Beispiel bei Montage gleichfarbiger Teile) sollte eine höhere Beleuchtungskategorie gewählt werden.
  • Blendfreiheit: Bei hohen Beleuchtungsstärken können reflektierende Oberflächen (sowohl des Montagetisches als auch der Teile selbst) die Sicht stören und im schlimmsten Fall zu Unfällen führen. Schirme, Raster und Einbauten mindern diesen Effekt in der Regel wirkungsvoll.
  • Die Lichtfarbe: In Werkhallen wird kein Warmweiß eingesetzt, sondern mindestens Normalweiß, besser noch Tageslichtweiß. Dadurch wird das Erkennen von Farben unterstützt, insbesondere von sicherheitsrelevanten Signalfarben.
  • Flimmern: Wahrnehmbares Pulsieren von Lichtquellen stört nicht nur, sondern kann auch zu gefährlichen optischen Täuschungen führen, etwa bei bewegten Maschinenteilen. Flimmern wird oft von Neonröhren, aber in ungünstigen Fällen auch von LEDs verursacht.
  • Schatten: Diese dürfen Gefahrenquellen nicht überdecken. Beleuchtung von mehreren Seiten kann gute Abhilfe schaffen.
  • Das Alter der Beschäftigten: Ältere Mitarbeitende brauchen stärkere Beleuchtung. Daher sind dimmbare Leuchten an Arbeitsplätzen sinnvoll.

Gute Beleuchtungskonzepte verhindern Arbeitsunfälle und unterstützen Qualität

Das alles klingt sehr komplex. Gefahrenquellen sollten jedoch ohnehin im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung vorab identifiziert werden. Dann kann ein gutes Beleuchtungskonzept – zum Beispiel mit mehreren, breit strahlenden Lichtquellen – bereits viele typische Unfallsituationen entschärfen. Auch die Beleuchtung im Freien richtet sich oft nach tatsächlicher Gefährdung und kann im Einzelfall von den strengen Vorgaben abweichen. Als erfahrene Lichtplaner unterstützen wir Gewerbetreibende mit einer auf die gesetzlichen Vorschriften und das Wohlbefinden der Mitarbeiter abgestimmten Beleuchtungsplanung.